Behandlungsvertrag
zwischen
Arzt B. Bevapi, Dion Hair Clinic
Straße: Schürenweg 61
PLZ/Ort: 41063 Mönchengladbach
(im Folgenden "Behandler")
und
Geburtsdatum:
Straße:
PLZ/Ort:
Land:
(im Folgenden "Patient")
1. Gegenstand des Vertrages
Der Patient beauftragt den Behandler mit der Durchführung einer Haartransplantation. Die Behandlung umfasst die Entnahme, Aufbereitung und Implantation von Haarfollikeln zur Verbesserung der Haardichte an den vereinbarten Stellen.
Die Haartransplantation wird ausschließlich mit der FUE-Methode (Follicular Unit Extraction) durchgeführt. Bei dieser Methode werden einzelne Haarfollikel direkt aus der Spenderzone (in der Regel am Hinterkopf) entnommen und in die zu behandelnden Bereiche transplantiert.
Behandlungsdetails:
- Maximale Anzahl der zu transplantierenden Grafts/Follikel:
- Zu behandelnde Bereiche:
- Angewandte Technik:
- Voraussichtliche Dauer des Eingriffs: 6-8 Stunden
- Behandlungstermin: um Uhr
Der Patient wird darüber informiert, dass die tatsächlich transplantierte Menge von der Qualität und Verfügbarkeit geeigneter Haarfollikel in der Spenderregion abhängt und daher unter der angegebenen maximalen Anzahl liegen kann. Die finale Anzahl wird in der Dokumentation nach dem Eingriff festgehalten.
Der Patient stimmt der möglichen Anwesenheit von Assistenzpersonal während der Behandlung zu.
2. Aufklärung und Einwilligung
Der Patient wurde umfassend über die Art, den Umfang, den Ablauf sowie die Risiken der Behandlung aufgeklärt. Dazu gehören insbesondere:
- Mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen (z. B. Infektionen, Schwellungen, ungleichmäßiges Wachstum, vorübergehender Schock-Haarausfall)
- Heilungsverlauf und Nachsorge
- Alternativen zur Haartransplantation
- Erwartbares Endergebnis
Der Patient bestätigt, dass er über folgende spezifische Punkte informiert wurde:
- Die Haartransplantation ist ein chirurgischer Eingriff, der unter örtlicher Betäubung durchgeführt wird
- Nach dem Eingriff können Rötungen, Schwellungen und Krustenbildung im Entnahme- und Empfängerbereich auftreten
- In den ersten 2-3 Wochen nach der Transplantation können die transplantierten Haare ausfallen (Schock-Haarausfall), was ein normaler Teil des Heilungsprozesses ist
- Das endgültige Ergebnis ist erst nach 12-18 Monaten sichtbar
- Die natürliche Alterung und genetische Faktoren können zu weiterem Haarausfall in nicht behandelten Bereichen führen
Der Patient bestätigt mit Unterzeichnung dieses Vertrages, dass er alle relevanten Informationen erhalten, verstanden und der Behandlung freiwillig zugestimmt hat.
3. Behandlungskosten und Zahlungsbedingungen
Die Kosten für die Behandlung werden im separaten Angebot bzw. in der Rechnung genau definiert und sind Bestandteil dieses Vertrages.
Die Zahlung des gesamten Betrags erfolgt wahlweise:
- per Überweisung, mit Zahlungseingang spätestens am Tag der Behandlung
- in bar direkt vor Ort am Tag der Behandlung
Eine Anzahlung ist nicht erforderlich.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen behält sich der Behandler das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von
5 % p.a. zu berechnen.
Zusätzliche Kosten, die nicht im vereinbarten Honorar enthalten sind:
- Kosten für zusätzliche, nicht im Vertrag genannte Leistungen
- Kosten für Medikamente nach dem vereinbarten Nachsorgezeitraum
4. Pflichten des Patienten
Der Patient verpflichtet sich:
- Alle relevanten Gesundheitsdaten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben, insbesondere Vorerkrankungen, regelmäßige Medikamenteneinnahme, bekannte Allergien, Bluthochdruck oder andere Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Den Behandler über jede Änderung seines Gesundheitszustands zwischen Vertragsunterzeichnung und Behandlungstermin umgehend zu informieren
- 48 Stunden vor dem Eingriff keine Drogen, keinen übermäßigen Alkohol und keine nicht mit dem Behandler abgesprochenen Medikamente zu konsumieren, da diese die Wirksamkeit der örtlichen Betäubung beeinträchtigen und zu Komplikationen führen können
- Vor und nach der Behandlung die empfohlenen Verhaltensregeln zu beachten
- Regelmäßige Nachkontrollen wahrzunehmen
- Die Verhaltens- und Pflegeanweisungen des Behandlers vor und nach dem Eingriff genau zu befolgen
- Eine regelmäßige Fotodokumentation des Heilungsverlaufs wie folgt zur Verfügung zu stellen:
- In den ersten 2 Wochen nach dem Eingriff: täglich ein Foto des behandelten Bereichs
- Ab der 3. Woche bis zum Ende des 12. Monats: monatlich ein Foto des behandelten Bereichs
- Die Fotos sind per [E-Mail/spezielle App/Whatsapp] an den Behandler zu senden
- Die Fotos müssen bei guter Beleuchtung und aus verschiedenen Winkeln aufgenommen werden, um den Heilungsverlauf optimal dokumentieren zu können
- Den Behandler umgehend zu kontaktieren, falls ungewöhnliche Symptome oder Komplikationen auftreten
- Keinen übermäßigen Sport oder körperliche Anstrengung in den ersten 4 Wochen nach dem Eingriff zu betreiben
- Direkte Sonneneinstrahlung auf die behandelten Bereiche für mindestens 3 Monate zu vermeiden
- Während der ersten 6 Monate nach dem Eingriff keine chemischen Haarfärbemittel zu verwenden
5. Haftung und Nachbehandlung
Der Behandler haftet für eine fachgerechte Durchführung der Behandlung nach aktuellem medizinischen Standard. Eine Garantie für das gewünschte Endergebnis kann nicht gegeben werden, da individuelle Faktoren das Ergebnis beeinflussen können.
Der Behandler haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für subjektiv nicht erfüllte Erwartungen des Patienten hinsichtlich des Ergebnisses, ist ausgeschlossen.
Sollte das Endergebnis nicht zufriedenstellend sein bezogen auf den implantierten Bereich, so kann in Ausnahmefällen eine Revision erfolgen, unter folgenden Bedingungen:
- Zeitrahmen: Die Beurteilung des Endergebnisses erfolgt frühestens 12 Monate nach dem Eingriff, da für die vollständige Entwicklung der transplantierten Haare mindestens ein Jahr erforderlich ist.
- Definition "nicht zufriedenstellend": Ein nicht zufriedenstellendes Ergebnis liegt vor, wenn im transplantierten Bereich eine signifikant niedrigere Anwuchsrate als die durchschnittlich zu erwartenden 80-90% festgestellt wird oder wenn eine deutlich ungleichmäßige Verteilung der transplantierten Haare vorliegt.
- Medizinische Abklärung: Vor einer Revision wird eine ärztliche Abklärung mittels Bluttest durchgeführt. Dabei werden relevante Werte wie Hormone (insbesondere DHT und Testosteron), Vitamine (besonders Vitamin D, B-Vitamine), Mineralien (Eisen, Zink) und Schilddrüsenwerte untersucht, um mögliche Ursachen für ein vermindertes Haarwachstum zu identifizieren.
- Umfang der Revision: Die Revision umfasst die erneute Transplantation von Haarfollikeln in Bereiche mit unzureichendem Wachstum. Der Umfang wird individuell festgelegt, überschreitet jedoch in der Regel 30% der ursprünglich transplantierten Menge nicht.
- Kosten: Der Selbstkostenanteil von 750€ deckt sämtliche Kosten der Revisionsbehandlung ab, einschließlich Voruntersuchung, Eingriff und Nachsorge. Zusätzliche Kosten entstehen nur, wenn der Umfang der Revision 30% der ursprünglichen Behandlung überschreitet.
- Ausschlusskriterien: Eine Revision kann nicht durchgeführt werden, wenn:
- Der Patient die Nachsorgeanweisungen nicht befolgt hat
- Äußere Faktoren das Ergebnis negativ beeinflusst haben (z.B. Rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum)
- Medizinische Kontraindikationen vorliegen
- Die Bluttests auf eine hormonelle oder gesundheitliche Ursache für das verminderte Haarwachstum hinweisen, die nicht durch eine Revision behoben werden kann
Die Entscheidung über die Durchführung einer Revision liegt letztendlich im medizinischen Ermessen des Behandlers.
6. Nachsorge
Der Patient verpflichtet sich, die vereinbarten Nachsorgetermine wahrzunehmen.
Die Termine für die zwei Nachsorgeuntersuchungen in Kombination mit den PRP-Behandlungen werden zu folgenden Zeitpunkten empfohlen:
- Erster Kontrolltermin: 4-6 Wochen nach dem Eingriff
- Zweiter Kontrolltermin: 6-8 Monate nach dem Eingriff
Der Patient wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er selbst für die Vereinbarung dieser Nachsorgetermine verantwortlich ist und diese eigenständig buchen muss. Die Klinik sendet keine automatischen Erinnerungen für diese Termine.
Die Nachsorge umfasst:
- 2 Kontrollen nach dem Eingriff in Kombination mit einer PRP Behandlung (Platelet-Rich Plasma)
Der Patient wird darauf hingewiesen, dass die Nichteinhaltung der Nachsorgetermine und -anweisungen das Behandlungsergebnis beeinträchtigen kann.
7. Widerruf, Terminabsage und Nichterscheinen
Der Patient kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu
7 Tage vor dem vereinbarten Behandlungstermin möglich. Bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem Termin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % der Behandlungskosten fällig. Bei einer Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin ist eine Gebühr von 50 % der Behandlungskosten zu zahlen. Sollte der Patient ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, ist der volle Betrag der Behandlungskosten fällig, es sei denn, der Patient kann nachweisen, dass er ohne eigenes Verschulden verhindert war.
Falls die Behandlung aus medizinischen Gründen oder auf Empfehlung des Behandlers nicht durchgeführt werden kann, wird der Termin kostenfrei storniert oder verschoben.
Im Falle höherer Gewalt (z. B. Pandemien, Naturkatastrophen, plötzliche Erkrankung des Behandlers) wird der Termin verschoben, ohne dass dem Patienten Kosten entstehen.
8. Fotodokumentation
Der Patient erklärt sich damit einverstanden, dass vor, während und nach der Behandlung Fotografien zu Dokumentationszwecken angefertigt werden. Diese Aufnahmen werden ausschließlich für interne medizinische Dokumentationszwecke verwendet und nicht für Werbung, wissenschaftliche Veröffentlichungen oder in sozialen Medien veröffentlicht.
9. Datenschutz
Der Patient erklärt sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten zum Zwecke der Durchführung des Behandlungsvertrages einverstanden.
Die erhobenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Durchführung der Behandlung und Nachsorge notwendig ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Falls Bildaufnahmen für Dokumentationszwecke gemacht werden, wird der Patient separat gefragt, ob diese anonymisiert oder für Werbezwecke genutzt werden dürfen.
10. Medikamenteneinnahme und ergänzende Therapien
Der Patient wurde darüber informiert, dass folgende Medikamente oder Therapien das Ergebnis der Haartransplantation unterstützen können:
- Minoxidil-Lösung: Frühestens 14 Tage nach dem Eingriff anwendbar
- Finasterid: Nach ärztlicher Verschreibung und Beratung
- Mesotherapie: Frühestens 3 Monate nach dem Eingriff möglich
Die im Rahmen der Nachsorge enthaltenen PRP-Behandlungen (Platelet-Rich Plasma) werden in Kombination mit den Nachsorgeterminen durchgeführt. PRP fördert die Wundheilung und kann das Haarwachstum nach der Transplantation unterstützen.
Die Kosten für weitere ergänzende Therapien über die im Vertrag genannten Leistungen hinaus sind nicht im Preis der Haartransplantation enthalten und werden separat berechnet. Der Behandler kann diese Therapien empfehlen, der Patient ist jedoch nicht verpflichtet, diese in Anspruch zu nehmen.
Der Patient verpflichtet sich, vor der Einnahme oder Anwendung anderer Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel, die Einfluss auf das Haarwachstum haben könnten, Rücksprache mit dem Behandler zu halten.
11. Garantie und Qualitätssicherung
Der Behandler verpflichtet sich zur Einhaltung höchster Qualitätsstandards bei der Durchführung der Haartransplantation. Folgende Garantieleistungen werden gewährt:
- Jeder transplantierte Graft wird mit größter Sorgfalt behandelt, um die Überlebensrate zu maximieren.
- Die verwendeten Instrumente und Materialien entsprechen den aktuellen medizinischen Standards.
- Die Haartransplantation wird unter sterilen Bedingungen durchgeführt.
Diese Garantie bezieht sich ausschließlich auf die fachgerechte Durchführung des Eingriffs. Eine Garantie für ein bestimmtes ästhetisches Ergebnis oder eine bestimmte Anwuchsrate kann aufgrund individueller biologischer Faktoren nicht gegeben werden.
Zum Zweck der Qualitätssicherung erklärt sich der Patient bereit, an Nachbefragungen und Zufriedenheitsbeurteilungen teilzunehmen. Diese Teilnahme ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die medizinische Versorgung oder eventuelle Revisionsbehandlungen.
12. Vorbehalt bei nicht offengelegten Gesundheitsrisiken
Sollte der Patient relevante Gesundheitsinformationen wie Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Blutgerinnungsstörungen, Diabetes, Autoimmunerkrankungen oder die Einnahme bestimmter Medikamente verschwiegen oder falsch angegeben haben, gelten folgende Regelungen:
- Der Behandler behält sich das Recht vor, den Eingriff am Tag der Behandlung abzusagen oder zu verschieben, wenn die Durchführung ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für den Patienten darstellen würde.
- Die Einnahme von Drogen, Alkohol oder bestimmten Medikamenten kann die Wirksamkeit der örtlichen Betäubung beeinträchtigen und/oder ein erhöhtes Komplikationsrisiko darstellen. Der Patient bestätigt ausdrücklich, dass er innerhalb von 48 Stunden vor dem Eingriff keine Drogen, übermäßigen Alkohol oder nicht mit dem Behandler abgesprochene Medikamente eingenommen hat.
- Bei begründetem Verdacht auf eine nicht offengelegte Drogen- oder Alkoholeinnahme behält sich der Behandler das Recht vor, einen Drogentest durchzuführen oder den Eingriff abzusagen. Der Patient erklärt sich mit der Durchführung eines solchen Tests einverstanden.
- Wird der Eingriff aufgrund eines positiven Drogentests oder der Weigerung, einen solchen Test durchzuführen, abgesagt, ist der Patient verpflichtet, eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Behandlungskosten zu entrichten.
- In diesem Fall ist der Patient verpflichtet, eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Behandlungskosten zu entrichten.
- Stellt sich während des Eingriffs oder danach heraus, dass der Patient relevante Gesundheitsinformationen verschwiegen hat, und führt dies zu Komplikationen oder einem nicht optimalen Behandlungsergebnis, übernimmt der Behandler keine Haftung für daraus resultierende Folgen.
- Der Patient trägt in diesem Fall die volle Verantwortung und hat keinen Anspruch auf kostenlose Nachbehandlungen oder eine Revision.
- Bei schwerwiegenden Gesundheitsrisiken, die der Patient verschwiegen hat und die zu einer Notfallsituation während des Eingriffs führen, werden dem Patienten die zusätzlich entstehenden Kosten (z.B. für Notfallmedikamente, ärztliche Notfallversorgung) in Rechnung gestellt.
Der Patient bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Bedeutung der vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe seiner Gesundheitsdaten verstanden hat und dass er nach bestem Wissen und Gewissen alle relevanten Informationen offengelegt hat.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Dieser Vertrag ist auch ohne Unterschrift der behandelnden Ärztin rechtsgültig. Die Unterschrift des Patienten bestätigt dessen Einwilligung in die Behandlung sowie die Zustimmung zu allen in diesem Vertrag genannten Bedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist
Mönchengladbach.
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Mönchengladbach,